In vielen Gemeinden ist für die Fällung bestimmter Bäume eine Genehmigung nach der Baumschutzsatzung erforderlich, insbesondere bei größeren oder geschützten Arten. Wir beraten Sie hierzu individuell und unterstützen Sie bei der Klärung mit den zuständigen Behörden, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
